Das Dienstrad für den privaten Gebrauch.

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Seit der Regelung der Finanzminister der Länder im Jahr 2012,
gelten für Diensträder die gleichen Bedingungen wie für Dienstwagen.

Die übernommene Regelung ermöglicht es dir als Arbeitnehmer,
dein Traumbike über eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zu zahlen.

Kurz gesagt: Dein Arbeitgeber least dein Wunschrad und überlässt es dir anschließend zur freien Nutzung.

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